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Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung Sehr geehrter Reisekunde, wir danken für das Vertrauen, welches Sie uns mit dem Auftrag zur Vermittlung Ihrer Reise erweisen. wir setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Sie bestens zu beraten und Ihren Vermittlungsauftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu helfen Vereinbarungen zwischen uns dem Reisevermittler und Ihnen. 1. Anmeldung und Bestätigung Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag verbindlich. Wenn die Bestätigung von Ihrer Anmeldung abweicht, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen. 2. Bezahlung Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung zu entrichten. . Der Gesamtbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt werden kann. Erst nach Eingang des gesamten Reisepreises ( mittels Scheck, Banküberweisung oder in bar) werden die Reisegutscheine ausgehändigt oder zugestellt. Wir sind berechtigt, diese Zahlungen im Namen der vermittelten Unternehmen anzunehmen . Bei kurzfristigen (bis 5 Tage vor geplantem Reiseantritt) oder bei anderen außerordentlich kostspieligen "Ad hoc" -Buchungen können wir auch entstandene Telefon- und Telefaxgebühren berechnen, falls mit dem Kunden eine bestimmte Höhe dieser Kosten im voraus vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb 21 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis in voller Höhe sofort zu entrichten. Wenn bis zum vereinbarten Zahlungstermin, trotz Angebot der Aushändigung der Reiseunterlagen, der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag ohne weitere Rückfrage aufgelöst. Der Reisevermittler kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt. 3. Leistungen Für Umfang und Art der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen , Abbildungen und Preisangaben in dem Werbematerial der betreffenden Anbieter sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 4. Leistungs- und Preisänderungen Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluß zu ändern. Der Vermittler behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (auch eventueller Kursänderungen von mehr als 5%) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. TSCHECHOSLOW-TOUR ist gleichzeitig verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und über eine eventuelle Preisänderung zu informieren. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei TSCHECHOSLOW-TOUR während der üblichen Geschäftszeiten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kommen folgende Stornogebühren zum Tragen: 1 -Bis zum 40. Tag vor Reiseantritt 15%, vom 39. bis 24. Tag 35%, vom 23. bis zum 8. Tag 65%, vom 7. bis zum 4.Tag 90%, vom 3. Tag bis zum
Wenn Sie aus plötzlich auftretenden gesundheitlichen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen Ihren Aufenthalt vorzeitig abbrechen müssen, sollten Sie sich von den Leistungsträgern (Hotel usw.) eine Bestätigung ausschreiben lassen, woraus ersichtlich ist, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ohne diese Bestätigung nicht möglich. Sie müssen dabei beachten, daß die Leistungsträger berechtigt sind, von dem nicht genutzten Leistungswert ihre Stornokosten abzuziehen. Die Leistungsträger können Ihnen nur den Restwert zurückerstatten. Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden können jederzeit vorgenommen werden, soweit sie möglich sind. Für Umbuchungen in einer Frist von mehr als 14 Tagen vor dem Reiseantritt berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 30,- DM pro Buchung. Eventuell sind auch von den Leistungsträgern zusätzlich berechnete Kosten zu erstatten. Umbuchungen in einer Frist von 14 oder weniger Tagen vor Reiseantritt gelten als Storno und Buchung einer neuen Reise. 6. Haftung des Reisevermittlers Der Vermittler haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die rechtzeitige Überweisung der Kundengelder und die richtige Wiedergabe von Beschreibungen. Das Reisebüro Tschechoslow-Tour haftet nicht, bei eventuellen Leistungsstörungen, da es sich lediglich um vermittelte Fremdleistungen anderer Leistungsträger handelt. 7. Haftung durch den Kunden Für Schäden, die der Kunde unbewusst oder grob fahrlässig verursacht, ist er selbst haftbar. Er muss die Schäden sofort in der jeweiligen Landeswährung in voller Höhe begleichen. 8. Gewährleistung Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde eine Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Reiseveranstalter können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Voraussetzung für jegliche Ansprüche (z.B. Ersatz für Schäden, die durch Verschulden des Leistungsträgers entstanden und von ihm auch schriftlich bestätigt sind) uns gegenüber ist, dass sie unter Beachtung der Ausschlussfristen der Leistungsträger spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Falls die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, ist eine schriftliche Kopie des Reklamationsvermerkes oder einer eventuellen Beschwerde des Kunden, die in der Tschechischen oder Slowakischen Republik gegenüber dem Leistungsträger geltend gemacht wurde, in einem solchen Brief beizufügen. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Wir beraten Sie gern über alle Einzelheiten vor dem Reisebeginn. 9. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringfügig zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vertreter der Leistungsträger, vor allem am Ort zur Kenntnis zu geben. Diese Stelle sorgt dann für Abhilfe, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende , einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 10. Wirkungslosigkeit einzelner Bestimmungen Die Wirkungslosigkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 11. Versicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Auslandsreisekrankenversicherung. Bei Autos empfiehlt sich, wenn nicht schon generell vorhanden, für die Dauer der Reise eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. 13. Gerichtsstand Klagen gegen den Reisevermittler sind an dessen Sitz zu erheben.
TSCHECHOSLOW-TOUR
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